ÖPNV-Gesetz verzögert sich wegen überlasteter Landtagsverwaltung
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Dr. Jan Redmann,  verwies auf das jüngste Beispiel aus Thüringen, wo das Vorschaltgesetz  zur Kreisreform wegen eines fehlenden Protokolls vom Verfassungsgericht  aufgehoben wurde. „Parlamentarische Arbeit muss sich nach Recht und  Ordnung richten. Mit einem Gesetz, dass vor Gericht an Verfahrensfehlern  scheitert, ist niemandem geholfen. Die Probleme beim ÖPNV-Gesetz durch  das Fehlen des notwendigen Protokolls waren seit Tagen bekannt. Deshalb  hat bereits am Mittwoch das Landtagspräsidium mit den Stimmen von SPD  und Linke beschlossen, dass der Gesetzentwurf nicht in der  Novembersitzung des Landtages behandelt wird. Die heutige Sitzung des  Verkehrsausschusses hatte darauf gar keinen Einfluss. Die gekünstelte  Aufregung der SPD geht daher ins Leere und zeugt vom aktuellen Zustand  der Sozialdemokraten.“ 
  
  Redmann betonte, dass Landtagspräsidentin, Britta Stark (SPD), für den ordnungsgemäßen Ablauf der Parlamentsarbeit verantwortlich sei. „Wir haben im Präsidium die Überlastung der Verwaltung angesprochen. Die Präsidentin wurde fraktionsübergreifend aufgefordert, dafür zu sorgen, dass zukünftig die fristgerechte Erstellung von Protokollen gewährleistet wird. Zur Ehrlichkeit gehört auch, dass gerade die viertägige Anhörung zu den Kreisreformplänen von SPD und Linke eine besondere Belastungsspitze für die Mitarbeiter in der Verwaltung war. Dadurch sind andere wichtige Dinge, wie das Protokoll zum ÖPNV-Gesetz liegen geblieben.“