Guiscard Beckmann, Bundeswehr
CDU Britz-Chorin-Oderberg
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Mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe bei Messerangriff

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Mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe bei Messerangriff. Messerangriffe sind künftig nicht mehr Körperverletzungen, sondern gelten als Verbrechen und werden mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft.