Der aktuelle Entwurf ist im Kern eine gekürzte, „ent-radikalisierte“ Version des 28‑Punkte‑Plans: Vor allem besonders prorussische Forderungen zu Territorium, Militärbegrenzungen, Sanktionen und russischem Vermögen wurden gestrichen oder abgeschwächt, während einige Punkte zu Sicherheitsgarantien, Wiederaufbau und EU‑Rolle präzisiert bzw. ergänzt wurden. Eine exakte, offizielle Punkt‑für‑Punkt‑Liste gibt es öffentlich jedoch nicht; vieles beruht auf diplomatischen Leaks und Medienberichten, daher bleiben Details teilweise unscharf.
A - Gestrichene bzw. stark abgeschwächte Punkte
- Weitgehende territoriale Zugeständnisse (klare Abtretung der gesamten Krim sowie Luhansk/Donezk und weitreichende Festschreibung russischer Gebietsgewinne) werden im neuen Text weniger eindeutig und stärker in spätere Verhandlungen bzw. Statusregelungen verschoben.
- Die sehr harte NATO‑Klausel („dauerhafter“ Verzicht, faktisches Veto Moskaus und Verankerung in der Verfassung) soll abgeschwächt worden sein; ein explizites russisches Veto und eine starre Verfassungsbindung stehen nach europäischen Berichten nicht mehr im Vordergrund.
- Pläne zur starken Verkleinerung der ukrainischen Armee auf eine fest definierte Obergrenze und zur umfassenden Demilitarisierung ganzer Zonen (Pufferzonen in Teilen von Donezk etc.) werden in der überarbeiteten Fassung deutlich weniger prominent oder sollen entfallen.
- Forderungen nach schrittweiser Aufhebung der Sanktionen gegen Russland und nach Rückgabe eingefrorener russischer Zentralbank‑Vermögen sind Kernziele europäischer Nachverhandlungen und werden im aktuellen Entwurf teils gestrichen, teils mit weit strengeren Bedingungen verknüpft.
B - Hinzugefügte bzw. verstärkte Punkte
- Europäische Beteiligung: Neu bzw. verstärkt ist die klare Rolle der EU und weiterer G7‑Staaten in den Verhandlungen, bei der Umsetzung und beim Wiederaufbau; der Plan ist nicht mehr ausschließlich ein US‑Russland‑Papier „über die Köpfe“ Kiews und Europas hinweg.
- Sicherheitsgarantien werden präziser und breiter verankert: Die bisher vage formulierten „robusten Garantien“ werden mit stärkerer Einbindung EU/NATO‑Staaten, längerfristigen Verpflichtungen und klareren Reaktionsmechanismen auf neue Angriffe hinterlegt.
- Nutzung russischer Vermögenswerte für den Wiederaufbau der Ukraine wird klarer herausgearbeitet, während eine Rückgabe an Russland zurücktritt; Europa drängt auf eine rechtssichere, dauerhafte Verwendung eingefrorener Gelder zugunsten Kiews.
C - Punkte, die eher umformuliert als gestrichen sind
- Die Betonung der Souveränität und territorialen Integrität der Ukraine bleibt nominell erhalten, wird aber im neuen Entwurf so formuliert, dass Gebietsfragen weniger eindeutig vorentschieden sind und stärker in künftige Verhandlungen ausgelagert werden.
- Humanitäre Elemente wie Gefangenenaustausch, Amnestie‑Regelungen und internationale Aufsicht über sensible Anlagen (z.B. AKW Saporischschja durch die IAEA) bleiben im Kern bestehen, werden jedoch sprachlich nachgeschärft und stärker mit Menschenrechts‑ und Minderheitenschutzstandards der EU verknüpft.
D - Wichtige Einschränkung
- Öffentliche Dokumente zeigen vor allem den ursprünglichen 28‑Punkte‑Plan relativ genau; der aktuelle gekürzte Entwurf liegt nur in Auszügen und Diplomatenschilderungen vor, sodass sich nicht jeder einzelne Streich‑ oder Zusatzpunkt zweifelsfrei benennen lässt.
- Politisch klar erkennbar ist jedoch: gestrichen/abgeschwächt werden die deutlich prorussischen Maximalforderungen, hinzugekommen sind stärkere europäische Mitsprache, robustere Sicherheitsgarantien für die Ukraine und eine härtere Linie bei Sanktionen und russischem Vermögen.